Wichtig

COVID-19 / Renovierung

Während der Pandemie sind die gesetzlichen Vorgaben der Landesregierung Baden Württemberg und der Bundesregierung zu beachten. Bitte informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften (Z.B. Maskenpflicht, Abstand, Kontaktverbot...). Eine Haftung schließen wir aus.
Wir versuchen das Haus, besonders während der Pandemie, neben der üblichen Reinigung, auch an kritischen Stellen mit Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren. Für eine mögliche Ansteckung, im Zusammenhang mit dem Aufentalt in unserem Ferienhaus, schließen wir jede Haftung aus. Bitte gehen Sie mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel sparsam und vorsichtig um. Eine Haftung bei Unverträglichkeit oder falschen Umgang schließen wir aus. Dies gilt besonders für Kinder und aufsichtspflichtigen Personen.
Bettwäche, Handtücher und alle bereitgestellten Textilien werden mit min. 60°C gewaschen. Die Betten werden nur auf Wunsch bezogen. Reinigungs, Putzmittel und Flüssigseife werden bereitgestellt.

Bedingt durch die Erneuerung der Fassade und Arbeiten im Außenbereich vom Ferienhaus kann es auch 2023 zu Einschränkungen der Nutzung vom Wellnessbereich kommen.
Bei den anfallenden Arbeiten werden Ruhezeiten möglichst eingehalten und Störungen soweit möglich verhindert. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass Arbeiten auch am Freitag und Samstag ausgeführt werden. Ziel ist es den Aufenhalt der Gäst möglichst wenig zu stören. Beschwerden haben wir während der gesammten Renvoierungsarbeiten nicht erhalten.

Nutzungsbedingungen / Mietbedingungen

Nach dem Eingang der Anzahlung ist das Ferienhaus verbindlich gebucht. Ein Angebot, verpflichtet den Vermieter nicht das Ferienhaus für den Angebotszeitraum zu reservieren. Erst nach Eingang der Anzahlung ist das Ferienhaus gebucht. Bei Stornierung fallen die üblichen Kosten an, die Kosten für ein Sornierung von Ferienobjekten sind gesetzlich geregelt. Es werden bei Stornierung bis zu 90% vom Mietpreis in Rechnung gestellt. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Bei Anreise mit weniger Personen sind wir zum Reduzieren des Mietpreises nicht verpflichtet, da der Angebotspreis als Festpreis vereinbart wird.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir die Miete entsprechend anpassen. (Je nach Belegung und Mietdauer.)
Falls mehr Personen als vereinbart anreisen, berechnen wir den Standardpreis oder den Angebotspreis je Person und Übernachtung, zuzüglich der Kurtaxe.

Das Haus wird in funktionstüchtigem Zustand und kontrolliert übergeben. (Soweit möglich)
Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie den Code für die Eingangstür. Diesen sollten Sie im eigenen Interesse geheim halten. Der Code wird bei Abreise schnellstmöglich wieder geändert.
Jeder Zugang wird mit Datum und Uhrzeit registriert.
Etwaige Schäden muß der Mieter bei Übernahme reklamieren, ansonsten gehen sie zu seinen Lasten, da es unmöglich ist Vorschäden auszuschließen.
Schäden die der Mieter oder ihn begleitende Personen verursachen müssen innerhalb 24 Std. gemeldet melden, spätestens jedoch bei Abreise. Davon ausgenommen sind Gläser und Geschirr, bei Beschädigung dieser Art erwarten wir eine Meldung vor Abreise. Die Kosten für Schäden oder Verlust werden durch den Vermieter ermittelt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter hat diese Kosten innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen.

Haustiere sind in Ferienhaus Seid nicht gestattet. Bei Zuwiederhandlung werden Kosten für intensive Reinigung in Rechnung gestellt.

Partys sind nicht erlaubt. Ruhezeiten müssen eingehalten werden.

Im Haus darf nicht geraucht werden. Das Rauchverbot gilt in allen Räumlichkeiten, auch in den Zugangsbereichen sowie dem Abstellraum. Das Rauchen am offenen Fenster ist ebenfalls nicht gestattet. Bei Zuwiederhandlungen werden die Kosten für die Beseitigungen von Verunreinigungen aller Art in Rechnung gestellt.

Es sind Rauchmelder installiert, die Funktion wird regelmäßig geprüft, für evtl. Ausfälle übernehmen wir jedoch keine Haftung. Der Mieter hat im eingenen Interesse die Rauchmelder selbst zu überprüfen. Das Haus ist besenrein, in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Das Geschirr ist gespült und eingeräumt.

Die Mülltrennung muss unbedingt beachtet werden. Altglas und Altpapier sollte nach Möglichkeit über die aufgestellten Container (am Parkplatz Keckenteich) entsorgt werden. Vor Abreise wird das Haus durch den Vermieter nochmals in Augenschein genommen, bei etwaigen Verstößen gegen die Mietbedingung behalten wir uns vor die Kosten z.B für die anfallende Reinigung in Rechnung zu stellen. Sollte eine Besichtigung durch den Vermieter in Anwesenheit des Mieters nicht möglich sein, wird der Zustand vom Ferienhaus ohne Anwesenheit des Mieters geprüft und etventuelle Auffälligkeiten dokumentiert. Verstöße gegen die Mietbedingungen und Beschädigungen oder Verlust von Teilen der Mietsache werden dem Vermieter in Rechnung gestellt.

Wir erheben keine Kaution, das ist ein Vertrauensvorschuß an unsere Gäste. Bitte enttäuschen Sie uns nicht!

Haftungsausschluss: Das Haus wird laufend kontrolliert. Für evtl. auftretende Defekte an Heizung, Elektrik und sonstigen Einrichtungen wie Codeschloß, Elektrogeräte usw. übernehmen wir keine Haftung. Ebenso ist ein Anspruch wegen Ausfall oder Schäden die dem Gast durch solche Defekte entstehen können ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet auch nicht für einen Totalausfall durch technischen Defekt, höhere Gewalt oder unbeabsichtigte Terminüberschneidungen. Es besteht kein Anspruch auf ein Ersatzobjekt. Der Vermieter leistet kein Schadensersatz, für den Fall dass das Objekt nicht zum gebuchten Termin bezogen werden kann.

Auch für Verletzungen durch den Gebrauch der Einrichtung sowie Stürze und sonstige Unfälle, besonders bei extremen Wetterbedingungen wie Glatteis, Strum, Gewitter etc. kann kein Schadensersatz geleistet werden. Dies gilt auch für Naturkatastrophen und unvermeidbare Ereignisse. Eltern oder Aufsichtspersonen haften für Kinder und aufsichtspflichtige Personen.
Kinder oder aufsichtspflichtige Personen dürfen nicht alleine oder unbeaufsichtigt gelassen werden.
Ausgeschlossen ist auch ein Anspruch bei Diebstahl und Beschädigungen von Fahrzeugen, Fahrrädern, Bargeld, Wertsachen usw. die dem Mieter entstehen könnten. Es sind zwei Stellflächen für Fahrzeuge vorhanden. Im Sommer ist es möglich nach Rücksprache mit dem Vermieter ein weiteres Fahrzeug abzustellen, dabei muss darauf geachtet werden, dass die Verkehrsordnungen eingehalten werden. Weitere PKWs müssen auf einem nahegelegenen öffentlichen Parkplatz abgestellt werden, dies betrifft besonders die Zeit in der Schnee liegt oder eine Wetterlage mit Schnee angekündigt ist. Kosten, die durch falsches Parken entstehen trägt der Mieter.

Der Zugang zum Haus wird soweit möglich vom Vermieter schneefrei gehalten. Ebenso werden die Stellplätze vom Vermieter vom Schnee befreit. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Der Vermieter kann keine zeitlichen Zusagen für den Zeitraum vom Schneeräumen machen. In besonderen Ausnahmefällen kann der Vermieter den Mieter mit in die Pflicht nehmen sich am Räumen des Schnees zu beteiligen.


Im Fall einer Uneinigkeit zwischen Mieter und Vermieter kann die Verbraucherschlichtungsstelle angerufen werden. Der Mieter trägt die Kosten einer Auseinandersetzung auch im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Gerichtstand ist Freudenstadt.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Telefon: +49 7851 79579 40, Telefax: +49 7851 79579 41